Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Cocoon Tattoo“ anzufertigenden Tätowierungen ausgeführt von Yvonne Karbach.

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Kinder, Jugendliche unter 18 Jahre und Tiere werden nicht tätowiert. Auch nicht mit Einwilligung der erziehungsberechtigten.

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Der Kunde/die Kundin leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur     Fixierung des vereinbarten Tattootermins, zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung als auch einer Ausfallentschädigung bei Nichterscheinen des Kunden/der Kundin zum Termin ohne fristgerechte Absage aus wichtigem Grund.

Sie ist an den Kunden/die Kundin nur zurückzuzahlen, wenn entweder

  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens 48 Stunden vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt  

oder

  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde/die Kundin nachweislich nicht zu  vertreten hat (dazu gehören nicht spontan angenommene Arbeitstermine oder sonstige Aktivitäten, die nicht vorher absehbar waren, sondern Umstände wie plötzliche Krankheit, Unfall, Trauerfälle o.ä.)

oder

  • die Tätowiererin den Termin aufgrund von Gründen absagt, die sie zu vertreten hat.

 

Rückerstattung, Ersatztermin, Verfall

  • Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Sie erfolgt – außer in Fällen, in welchen dies dem Kunden/der Kundin unzumutbar ist – ausschließlich in Form eines übertragbaren Gutscheins.
  • Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde/die Kundin keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte der Tätowiererin.
  • Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
  • Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden/die Kundin aufgrund von Umständen, die er/sie nicht zu vertreten hat, hat dieser/diese Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde/die Kundin keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
  • Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowiererin.
  • Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
  • In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
  • Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch die Tätowiererin in Textform – sei es durch eine Terminkarte, per E-Mail oder durch sonst ein elektronisches Medium wie WhatsApp - bestätigt wird und eine Anzahlung geleistet wurde.

 

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Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde/die Kundin sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation
  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
  • Die Applikation von Oberflächenanästhetika
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
  • Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
  • Dasselbe gilt, wenn der Kunde/die Kundin sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Sollte der Zustand des Kunden/der Kundin zum Zeitpunkt des Tattootermins eine Durchführung der Tätowierung unmöglich machen, verfällt die Anzahlung.

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Der Kunde/die Kundin hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er/sie dieses oder ist er/sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden/der Kundin vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden/die Kundin aufgrund von Umständen, die er/sie zu vertreten hat.

 

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Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tattoofarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. 

 

6

Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. 

 

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Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde/die Kundin wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die gewollte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

8

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde/die Kundin wird aufgefordert, sich an die ihm/ihr erklärte Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit der Tätowiererin in Kontakt zu treten (telefonisch, per WhatsApp, per SMS) oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen im Falle der Nichterreichbarkeit der Tätowiererin – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen. 

 

9

Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde/die Kundin ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. 

 

10

Der Kunde/die Kundin gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

11

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.